Flair hotel info@vinovitalis.de

Das Bad Füssing-Sparbuch

Gesundheit gibt es leider nicht zum Nulltarif.

Und der Trend zu mehr Eigenverantwortung bei der Gesundheitsvorsorge macht durchaus Sinn.

Aber welche Leistungen muss man nun wirklich aus der eigenen Tasche zahlen?

Wo kann man mit Zuschüssen oder vollständigen Kostenübernahmen durch die Kasse rechnen?

Diese Fragen beantwortet Ihnen der neue Ratgeber

"Das Bad Füssing-Sparbuch: Ambulante Badekuren"

Der Faltprospekt gibt Antwort über die Möglichkeiten und Wege, wie Sie die legendäre Heilwirkung des Bad Füssinger Thermalwassers auch in Zukunft möglichst oft und auch kostengünstig für Ihre Gesundheit nützen können. Er zeigt auf, welche Behandlungen und Leistungen Ihre Krankenkasse auch weiterhin ganz oder teilweise übernimmt. Soviel schon vorweg: Ungeachtet aller Medienberichte können Sie mit einer ganz erheblichen Kostenerstattung bei Ihrer Gesundheitsvorsorge rechnen!

Wichter Hinweis zur Ausstellung von Überweisungsscheinen:

Die Ausstellung des Überweisungsscheins muss lauten:

  • an den Allgemeinarzt oder
  • an den Allgemeinmediziner, jeweils ausgestellt von einem Facharzt (z.B. HNO-Arzt, Gynäkologe, Urologe, Dermatologe, Orthopäde, Internist,...)

Die Überweisung von Allgemeinarzt zu Allgemeinarzt ist nur zulässig bei Mit- und Weiterüberweisung z.B. nach Operationen, schwerwiegenden Erkrankungen, Marcumartherapie, etc., nicht zum Ausstellen von Heilmittelrezepten.

Es können nicht angenommen werden: Überweisungsscheine, die auf Badearzt, Kurarzt, Arzt am Kurort oder Urlaubsort ausgestellt sind, da es sich nicht um eine Facharztrichtung handelt. Vom Heimatarzt ausgestellte Quittungen für Praxisgebühren sind kein ausreichender Beleg zur Umgehung der Praxisgebühr!

Am besten laden Sie sich gleich hier Ihr persönliches "Sparbuch" herunter.